Energieverbrauchsausweis
Für Gebäude ab 1977: Wir berechnen Ihren Verbrauch
Seit dem 01. Oktober 2008 ist ein Energieausweis Pflicht. Dieser muss Miet- oder Kaufinteressenten vorgelegt und seit 2014 auch in Immobilienanzeigen angegeben werden. Eine Alternative zum Energiebedarfsausweis ist der Energieverbrauchsausweis. Dieser ist ab 250 € die kostengünstigere Variante, jedoch müssen für die Möglichkeit dessen Ausstellung auch einige Variablen erfüllt sein:
- der Bauantrag muss nach dem 01.11.1977 gestellt worden sein
- das Gebäude muss mehr als vier Wohneinheiten beinhalten
Unser Angebot
Für die Erstellung eines Energieverbrauchsausweises ist mittlerweile auch ein Vor-Ort-Termin notwendig. Der Verbrauch des Gebäudes wird aus Daten bezüglich Heizung und Warmwasser ermittelt. Die Angabe erfolgt in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche.
Für die Erstellung des Energieverbrauchsausweises benötigen wir in der Regel die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Heizperioden. Auf dieser Basis erstellen wir Ihnen schnell und kostengünstig Ihren Energieverbrauchsausweis. Kommen Sie gerne auf uns zu und wir besprechen alles Wichtige bezüglich Vorgehensweise, Gültigkeit und Nutzen des Ausweises.
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