Energieausweis für Nichtwohngebäude: Wichtige Informationen und Anforderungen
Benötigen Sie einen Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude? Ob für Verkauf oder Neuvermietung, ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und ein wesentlicher Bestandteil Ihrer Immobilienunterlagen. Kontaktieren Sie uns direkt über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an, um Ihre Anforderungen zu besprechen und einen Termin zu vereinbaren.
Auswahl des Energieausweises: Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis
Bei Nichtwohngebäuden können Sie zwischen zwei Arten von Energieausweisen wählen: dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Jeder Typ hat seine spezifischen Merkmale und Anforderungen:
1. Bedarfsausweis:
- Vor-Ort-Termin zur Datenerhebung: Ein Experte kommt zu Ihnen, um die Gebäudedaten präzise zu erfassen. Dabei werden Bauteile (Wände, Dächer, Fenster) und technische Anlagen (Heizsysteme etc.) begutachtet. Vorhandene Baupläne sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
- Ermittlung des Energiebedarfs: Der Energiebedarf wird als Mittelwert in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a) berechnet.
- Transparente Kosten: Wir bieten Ihnen einen Pauschalpreis, ohne versteckte Zusatzkosten.
2. Verbrauchsausweis:
- Die Erstellung basiert auf den vorhandenen Daten zu Heizung, Warmwasserverbrauch und Stromverbrauch.
- Energieverbrauchsmessung: Der Verbrauch wird in Kilowattstunden pro Jahr pro Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes angegeben.
Erfüllen Sie Ihre rechtlichen Verpflichtungen einfach und effizient. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihren Energieausweis für Nichtwohngebäude zu erhalten!